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Kann ich Einlagen nur auf Rezept erhalten?                                              

Nein, Sie können zwei Paar orthopädische Einlagen pro Jahr auf Rezept von Ihrem Orthopäden oder Hausarzt erhalten. Daneben können Sie auch selbst bezahlen.

Wer braucht orthopädische Einlagen?

Orthopädische Schuheinlagen werden von Menschen mit Fußproblemen oder besonderen orthopädischen Bedürfnissen benötigt. Dies kann Personen mit bestimmten Fußdeformitäten, Fuß- oder Beinfehlstellungen, Arthritis, Diabetes oder anderen Gesundheitsproblemen betreffen, die sich auf die Fußgesundheit auswirken.

Wie lange ist ein Rezept gültig?

Gesetzlich versicherte Patienten erhalten vom Arzt ein rosafarbenes Rezept, das 28 Tage gültig ist.

Passen meine Einlagen in alle Schuhe?

In der Regel passen maßgefertigte Einlagen in viele, aber nicht in alle Schuhe. Für besonders schmale Halbschuhe oder Pumps z. B. ist eine andere Passform erforderlich.

Wie lange halten Einlagen?

Einlagen sollten alle sechs Monate gewechselt werden. Nach dieser Zeit lässt die medizinische Wirksamkeit nach. Die Einlagen bieten dann nicht mehr den vollen Halt und die volle Dämpfung. Werden 2 Paar Einlagen abwechselnd getragen, halten sie natürlich länger.

Gibt es unterschiedliche Einlagen?

Ja, die gibt es. Unterschiedliche Krankheiten, Fußdeformitäten und Bedürfnisse erfordern unterschiedliche Materialien und Aufbau bei Herstellung einer maßgefertigten Einlage.   

Gibt es eine Eingewöhnungsphase?

Bei der Erstversorgung benötigen die meisten Patienten einige Tage, um sich an die Einlage zu gewöhnen. Dies gilt insbesondere für Korrektureinlagen.

Darf man orthopädische Einlagen für den Straßenschuh bzw. Sportschuh auch in einen Arbeitssicherheitsschuh legen?

Nein! Einlagen für Straßenschuhe bzw. Sportschuhe erfüllen nicht die Anforderungen des Arbeitsschutzes.

Einlagen für Arbeitssicherheitsschuhe werden von den Krankenkassen nicht übernommen. Einlagen für Arbeitssicherheitsschuhe werden bei nachgewiesener Notwendigkeit auf Antrag von der DRV übernommen.

Der Antrag G4220-16 ist zusammen mit einer Kopie der Verordnung (blaues oder grünes Rezept) bei der DRV einzureichen.

Die Kosten können auch vom Arbeitgeber übernommen werden. Es besteht keine Verpflichtung. Achten Sie beim Kauf von Sicherheitsschuhen auf die DGUV 112-191. Sonst gibt es bei einem Unfall Probleme mit der Berufsgenossenschaft.

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